Ablauf
Jeder Patient sollte vor Beginn einer Psychotherapie eine Psychotherapeutische Sprechstunde/Beratung bei einem Therapeuten absolviert haben. Im Anschluss an die Sprechstunde erfolgen dann 2 – 4 prob. Sitzungen. Sollte sodann ein Therapievertrag zustande kommen, können 2 x 12 Stunden Kurzzeittherapie beantragt werden, im nächsten Schritt kann nach einem Gutachterverfahren die Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie umgewandelt werden.

Psychotherap.Sprechstunde
Die Psychotherapeutische Sprechstunde ist ein Versorgungsangebot zur frühzeitigen diagnostischen Abklärung ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und der Patient eine Psychotherapie benötigt oder eine Beratung z.B. in einer Ehe- oder Familienberatungsstelle oder ein anderes Präventionsangebot ausreicht.
Ab 1. 4. 2018 ist dieses Erstgespräch Pflicht, erst dann kann mit den probatorischen Sitzungen oder einer Akutbehandlung begonnen werden.

Probator.Sitzungen
In den probatorischen Sitzungen erhalten sie zum einen Informationen über Therapiemöglichkeiten, zum anderen werden wir versuchen, gemeinsam die Zielsetzungen der Behandlung zu definieren. Sind dann die Voraussetzungen für die Durchführung einer Psychotherapie gegeben, wird ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Krankenkasse gestellt.

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Paar- und Familientherapien werden in der Regel nicht von den Kassen übernommen und müssen privat bezahlt werden.

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Bei der ersten Konsultation bitte Chipkarte der Krankenkasse mitbringen.
Ärztliche Befunde soweit für die Psychotherapie von Belang bzw. aktuelle Krankenhaus oder Kurberichte.