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13.02.09

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  1. Wie viele Sitzungen sind möglich... ?
  2. Wie ist der Ablauf der probatorischen Sitzungen... ?
  3. Kann ich auch privat bezahlen... ?
  4. Welche Therapien werden nicht von der Kasse übernommen?
  5. Was muss ich mitbringen... ?

Wie viele Sitzungen sind möglich... ?

Insgesamt können 5 probatorische Sitzungen vereinbart werden. Sollte dann ein Therapievertrag zustande kommen, können 25  oder 50 Std. beantragt werden, im nächsten Schritt weitere 30 und letztendlich noch mal 20. Also insgesamt ca. 100 Std.
 

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Wie ist der Ablauf der probatorischen Sitzungen... ?

In diesen probatorischen Sitzungen erhalten sie zum einen Informationen über Therapiemöglichkeiten, zum anderen werden wir versuchen, gemeinsam die Zielsetzungen der Behandlung zu definieren.
Sind dann die Voraussetzungen für die Durchführung einer Psychotherapie gegeben, wird ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Krankenkasse gestellt.

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Kann ich auch privat bezahlen... ?

Eine Privatliquidation ist ebenfalls möglich.

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Welche Therapien werden nicht von der Kasse übernommen... ?

Paar- und Familientherapie, sowie medizinische Hypnotherapie wird in der Regel nicht von den Kassen übernommen

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Was muss ich mitbringen... ?

Bei der ersten Konsultation bitte Chipkarte der Krankenkasse und ein Überweisungsschein für Psychotherapie oder 10 €. mitbringen.

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Copyright © 2005  Cornelia Schug. Alle Rechte vorbehalten.
Stand: 13. Februar 2009.

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Diese Website wurde zuletzt aktualisiert 13.02.09